Erstattungs­fähigkeit von Soledum® – so funktioniert’s!

Viele gesetzliche Kranken­kassen bieten ihren Versicherten eine freiwillige Zusatzleistung: Unter bestimmten Voraus­setzungen erstatten sie die Kosten für nicht verschreibungs­pflichtige, aber apotheken­pflichtige Medikamente, sogenannte OTC-Arzneimittel, ganz oder teilweise. Dazu zählen auch Arzneimittel, die Ihnen Ihr Arzt auf einem grünen Rezept oder Privat­rezept verordnet hat.

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Was unterscheidet ein Privatrezept oder Grünes Rezept von einem normalen Rezept?

Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein Medikament auf Grünem Rezept oder Privat­rezept verschreibt, werden die Kosten grund­sätzlich nicht von der gesetzlichen Kranken­kasse übernommen. Sie müssen die Kosten für das aufge­schriebene Präparat selbst in der Apotheke bezahlen. Unter bestimmten Voraus­setzungen bekommen Sie jedoch die Kosten von Ihrer Kranken­kasse zurückerstattet.

Zu dieser Gruppe der OTC-Arznei­mittel zählen auch die Produkte der Marke Soledum®. Es besteht somit die Möglichkeit, die Kosten für Soledum® bei der Kranken­kasse einzureichen. 

Welche Voraussetzungen gelten für die Erstattung?

Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt von den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse ab. Häufig gelten folgende Bedingungen:

  • Das Medikament wurde ärztlich verordnet (grünes Rezept/Privatrezept)
  • Es handelt sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel
  • Es werden alle notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht
  • Eventuell gelten Höchstbeträge pro Jahr

Tipp:

Vor Einreichung der Kosten die Leistungen der jeweiligen Krankenkasse prüfen – die Unterschiede können groß sein.

Erstattet auch Ihre Kranken­kasse Soledum-Arznei­mittel? Hier prüfen!

Die Erstattung von OTC-Arznei­mitteln ist eine freiwillige Leistung der gesetzlichen Kranken­kassen. Das heißt, es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Die Möglich­keiten und Vorgaben der Kranken­kassen können dieser Aufstellung von Pharma Deutschland entnommen werden.*

Krankenkasse prüfen

So reichen Sie Ihr Rezept ein

Die Einreichung ist einfach und funktioniert sowohl mit Papier-Rezepten als auch mit E-Rezepten:

Bei einem Papier-Rezept

  • das Original des Rezepts
  • die Apothekenquittung
  • ggf. einen Erstattungsantrag oder Musterbrief

Bei einem E-Rezept

  • einen personalisierten Ausdruck aus der Apotheke als Nachweis der Verordnung
  • die Apothekenquittung
  • ggf. einen Erstattungsantrag oder Musterbrief

 

Musterbrief-Vorlage – unser Service für Sie!

Ihre Kranken­kasse bietet eine Erstattung an? Dann nutzen Sie unsere Muster­brief-Vorlage, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

*Disclaimer: Die in der Tabelle aufgeführten Informationen basieren auf den Angaben der jeweiligen Kranken­kasse, die sie auf ihrer Internet­seite bekannt gemacht hat. Die Inhalte wurden mit großer Sorgfalt recherchiert und erfasst. Die Angaben erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständig­keit. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernimmt der Pharma Deutschland e.V. keine Gewähr. Maßgeblich bleiben die jeweils gültigen Satzungen der Kranken­kassen. Etwaige Haftungs­ansprüche gegen den Pharma Deutschland e.V., die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen, sofern seitens des Pharma Deutschland e.V. kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Korrektur­hinweise nimmt der Pharma Deutschland e.V. gerne per E-Mail an info@pharmadeutschland.de entgegen.