Erstattungsfähigkeit von Soledum® – so funktioniert’s!
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten eine freiwillige Zusatzleistung: Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten sie die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Medikamente, sogenannte OTC-Arzneimittel, ganz oder teilweise. Dazu zählen auch Arzneimittel, die Ihnen Ihr Arzt auf einem grünen Rezept oder Privatrezept verordnet hat.



Was unterscheidet ein Privatrezept oder Grünes Rezept von einem normalen Rezept?
Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein Medikament auf Grünem Rezept oder Privatrezept verschreibt, werden die Kosten grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie müssen die Kosten für das aufgeschriebene Präparat selbst in der Apotheke bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie jedoch die Kosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
Zu dieser Gruppe der OTC-Arzneimittel zählen auch die Produkte der Marke Soledum®. Es besteht somit die Möglichkeit, die Kosten für Soledum® bei der Krankenkasse einzureichen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Erstattung?
Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt von den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse ab. Häufig gelten folgende Bedingungen:
- Das Medikament wurde ärztlich verordnet (grünes Rezept/Privatrezept)
- Es handelt sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel
- Es werden alle notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht
- Eventuell gelten Höchstbeträge pro Jahr
Erstattet auch Ihre Krankenkasse Soledum-Arzneimittel? Hier prüfen!
Die Erstattung von OTC-Arzneimitteln ist eine freiwillige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Die Möglichkeiten und Vorgaben der Krankenkassen können dieser Aufstellung von Pharma Deutschland entnommen werden.*
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So reichen Sie Ihr Rezept ein
Die Einreichung ist einfach und funktioniert sowohl mit Papier-Rezepten als auch mit E-Rezepten:
Musterbrief-Vorlage – unser Service für Sie!
Ihre Krankenkasse bietet eine Erstattung an? Dann nutzen Sie unsere Musterbrief-Vorlage, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
*Disclaimer: Die in der Tabelle aufgeführten Informationen basieren auf den Angaben der jeweiligen Krankenkasse, die sie auf ihrer Internetseite bekannt gemacht hat. Die Inhalte wurden mit großer Sorgfalt recherchiert und erfasst. Die Angaben erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernimmt der Pharma Deutschland e.V. keine Gewähr. Maßgeblich bleiben die jeweils gültigen Satzungen der Krankenkassen. Etwaige Haftungsansprüche gegen den Pharma Deutschland e.V., die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen, sofern seitens des Pharma Deutschland e.V. kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Korrekturhinweise nimmt der Pharma Deutschland e.V. gerne per E-Mail an info@pharmadeutschland.de entgegen.













